Sonntag, 2. März 2014

Achtung tieffliegende Kamelle!

Bei Karnevalszügen wird mit Süßigkeiten, der Kamelle, geworfen. Ab und zu passiert es, dass dabei mal eine Tafel Schokolade an den Kopf eines Karnevalisten geworfen wird – unabsichtlich, natürlich.

Das kann ganz schön weh tun. In solch einem Fall gibt's aber keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, hat das Amtsgericht Köln geurteilt (Az 123 C 254/10).

Begründung der Richter: Das Werfen von Kamelle sei "sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt". Tradition ist Tradition – und die kann eben auch mal weh tun.

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