Bei Karnevalszügen wird mit Süßigkeiten, der Kamelle, geworfen. Ab
und zu passiert es, dass dabei mal eine Tafel Schokolade an den Kopf
eines Karnevalisten geworfen wird – unabsichtlich, natürlich.
Das kann ganz schön weh tun. In solch einem Fall gibt's aber keinen
Anspruch auf Schmerzensgeld, hat das Amtsgericht Köln geurteilt (Az 123 C
254/10).
Begründung der Richter: Das Werfen von Kamelle sei "sozial üblich,
allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt
erlaubt". Tradition ist Tradition – und die kann eben auch mal weh tun.
Der »Narrenspiegel« hält mit seinen »Eulen- und Narrenspiegeleien« der Gesellschaft seinen Spiegel vor. Der Humor- und Satire-Blog voller Eugenspiegeleien bietet Satire, Humor, Spass, Unterhaltung zur allgemeinen Belustigung des närrischen Volkes. »Ein Mensch muß auch er Narr von Verstand sein, damit er sagen kann: Narrisch Welt! Schön Welt!« Georg Büchner, »Woyzeck«
Sonntag, 2. März 2014
Freitag, 28. Februar 2014
Kardinal Meisner in die ewigen Kirchengründe geschickt
Kardinal Meisner ist als fruchtbarer Christ von Papst Franziskus in die
kirchlichen Jagdgründe oder in die ewigen Kirchengründe geschickt
worden, bevor er zu Fasching mit weiteren Entgleisungen über christliche
Fruchtbarkeit aufwarten kann.
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