Sonntag, 2. März 2014

Achtung tieffliegende Kamelle!

Bei Karnevalszügen wird mit Süßigkeiten, der Kamelle, geworfen. Ab und zu passiert es, dass dabei mal eine Tafel Schokolade an den Kopf eines Karnevalisten geworfen wird – unabsichtlich, natürlich.

Das kann ganz schön weh tun. In solch einem Fall gibt's aber keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, hat das Amtsgericht Köln geurteilt (Az 123 C 254/10).

Begründung der Richter: Das Werfen von Kamelle sei "sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt". Tradition ist Tradition – und die kann eben auch mal weh tun.

Freitag, 28. Februar 2014

Kardinal Meisner in die ewigen Kirchengründe geschickt

Kardinal Meisner ist als fruchtbarer Christ von Papst Franziskus in die kirchlichen Jagdgründe oder in die ewigen Kirchengründe geschickt worden, bevor er zu Fasching mit weiteren Entgleisungen über christliche Fruchtbarkeit aufwarten kann.