Dienstag, 10. Juni 2014

Gauck geniesst die künsterische Freiheit des Wortes

Joachim Gauck

Die Klage der rechtsextremen NPD gegen Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Die Rechte der NPD seien durch die Aussagen des Staatsoberhaupts im August 2013 vor Schülern nicht verletzt worden, erklärte das Gericht am Dienstag in seinem Urteil.

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, daß Bundespräsident Joachim Gauck mit der Bezeichnung von NPD-Anhängern als "Spinner" seine Kompetenzen nicht überschritten habe. Auch würden die Schüler den Begriff "Spinner" nicht mit der NPD in Verbidnung bringen.

Künftig solle er sie aber auch noch "Trottel", "Pissnelken" und "Stinkstiefel" nennen dürfen, regten die Richter sinnigerweise an: "Aber auf so eine Idee würde die Arschkrampe von Freiheitsopfer ohne uns wohl niemals kommen."

Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf die künstlerische Freiheit des Wortes, welche besonderen Schutz genießt und gegenüber "Spinnern" geschützt werden müsse.

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