Der ehemalige Tennisstar, der sich außerhalb des Tenniscourts meist recht naiv bewegt hat, hatte bei dem Insolvenzverfahren viele Vermögenswerte nicht angegeben und damit unwahre Angabeb über seine Vermögensverhältnisse gemacht und diese verschleiert.
Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesprochen. Becker muss direkt aus dem Gerichtssaal hinter Gitter. Der Verurteilte muss unmitteltbar nach der Urteilsverkündung den Gang in die Besenkammer antreten.
In der Besenkammer sind bestimmt keine Vermögenswerte Beckers mehr versteckt, aber vielleicht eine nette Dame.
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