Donnerstag, 13. August 2015

Die „Landesverrat“-Affäre ist ein klassisches Schurkenstück

Die „Landesverrat“-Affäre bietet dises mal ein Schurkenstück Shakespeare'schen Audmaßes als klassisches Sommertheater. Geboten wird ein Schurkenstück um amtliche Verfehlungen, also alles andere als eine seichte Farce. Im Mittelpunkt des Stücks steht mit Generalbundesanwalt Harald Range ein ranghoher Beamter, der einem abgefeimten Schurken auf den Leim geht.

Und wie in jedem Schurkenstück bleibt aber der wirkliche Schurke diskret im Hintergrund: im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), während der Generalbundesanwalt in Karlsruhe noch hilflos im Netz des Schurken zappelte, aber dann vom Bundesjustizminister Heiko Maas im letzten Akt mit einem Schlag befreit und in den Ruhestand geschickt wurde.

In diesem Sommertheater wird ein Schurkenstück gegeben. Die „Landesverrat“-Affäre bietet dieses mal ein Schurkenstück Shakespeareschen Ausmaßes als klassisches Sommertheater - alles andere als eine seichte Unterhaltung.
So viel Schurkerei war selten: Der zweitletzte Akt im Schurkenstück hatte durchaus Sommertheater-Niveau: Der politische Beamte Harald Range trat später die Presse, um seinen Vorgesetzten – Justizminister Maas – brutalstmöglich zu attackieren. Wörtlich: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“

Der Generalbundesanwalt dürfte sich zu seinem Harakir-Auftritt entschlossen haben, weil er sich vom Schurken im Hintergrund in eine Sackgasse getrieben sah. Das BfV unter seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen lockte die Bundesanwaltschaft im Frühjahr auf eine rechtliche Leim- und Schleimspur:

Zwei Veröffentlichungen im Blog netzpolitik.org sollten nach Maaßen den Tatbestand des Landesverrats beziehungsweise des Verrats von Staatsgeheimnissen erfüllen. Ein Hausjurist des Verfassungsschutzes lieferte dazu auf zehn Seiten ein Rechtsgutachten. Das BfV stellte Strafanzeige, die sich gegen unbekannt richtete, aber auch zwei Redakteure von netzpolitik.org namentlich erwähnte.

Als der Fall öffentlich geworden war, besaßen die Verfassungsschützer die Dreistigkeit zu bestreiten, dass sie in ihrer Strafanzeige und in ihrer Aufforderung an den Bundesanwalt, Ermittlungen einzuleiten, Namen genannt hatten. Es nicht gewesen zu sein, ist nachträglich immer der Part des Schurken im Stück.

Weblink:

Maaßen, der Strippenzieher - www.taz.de

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