Bei Karnevalszügen wird mit Süßigkeiten, der Kamelle, geworfen. Ab
und zu passiert es, dass dabei mal eine Tafel Schokolade an den Kopf
eines Karnevalisten geworfen wird – unabsichtlich, natürlich.
Das kann ganz schön weh tun. In solch einem Fall gibt's aber keinen
Anspruch auf Schmerzensgeld, hat das Amtsgericht Köln geurteilt (Az 123 C
254/10).
Begründung der Richter: Das Werfen von Kamelle sei "sozial üblich,
allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt
erlaubt". Tradition ist Tradition – und die kann eben auch mal weh tun.
Der »Narrenspiegel« hält mit seinen »Eulen- und Narrenspiegeleien« der Gesellschaft seinen Spiegel vor. Der Humor- und Satire-Blog voller Eugenspiegeleien bietet Satire, Humor, Spass, Unterhaltung zur allgemeinen Belustigung des närrischen Volkes. »Ein Mensch muß auch er Narr von Verstand sein, damit er sagen kann: Narrisch Welt! Schön Welt!« Georg Büchner, »Woyzeck«
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