Freitag, 13. Juni 2014

Jugendlicher ertrinkt in Frankreich bei Facebook-Aktion

Bei einer schiefgelaufenen Spaßaktion, zu der im Internet-Netzwerk Facebook aufgerufen worden war, ist in Frankreich ein 19-Jähriger ertrunken. Der junge Mann sprang in der Bretagne mit seinem Fahrrad in einen Fluss und starb, wie die Behörden am Freitag mitteilten. 'Das Opfer hatte sein Rad an sein Bein festgebunden, um es nicht zu verlieren', sagte ein Polizeisprecher. 'Aber das Wasser war sechs Meter tief und er ist nicht mehr hochgekommen.'

Seit mehreren Tagen war bei Facebook zu der Aktion 'Ins Wasser oder ins Restaurant' aufgerufen worden. Dabei ging es darum, binnen 48 Stunden auf bestimmt Art - hier mit einem Fahrrad - ins Wasser zu springen und ein Video davon hochzuladen oder andernfalls jemanden zum Essen einzuladen. Der 19-Jährige sprang am Donnerstag zusammen mit einem Freund in einem Hafen am Fluss Vilaine in der Gemeinde Béganne mit Fahrrädern ins Wasser, ein Dritter filmte die Szene.

'Das Opfer hat wiederholt versucht, an die Wasseroberfläche zu kommen', sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. 'Aber er konnte nicht wegen des Gewichts des Fahrrads.' Die beiden Begleiter standen nach dem Unfall unter Schock, konnten aber befragt werden. 'Es handelt sich unseres Wissens nach um den ersten Todesfall in Frankreich im Zusammenhang mit einem solcher (Facebook-)Herausforderung', sagte der Polizist.

Nur wenige Stunden vor dem Unglück hatte die französische Polizei vor solchen über Facebook verbreiteten Herausforderungen und insbesondere vor der Aktion 'Ins Wasser oder ins Restaurant' gewarnt. Bei einer ähnlichen Aktion hatte sich Ende Mai in Nordfrankreich ein junger Mann schwer verletzt

Dienstag, 10. Juni 2014

Gauck geniesst die künsterische Freiheit des Wortes

Joachim Gauck

Die Klage der rechtsextremen NPD gegen Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Die Rechte der NPD seien durch die Aussagen des Staatsoberhaupts im August 2013 vor Schülern nicht verletzt worden, erklärte das Gericht am Dienstag in seinem Urteil.

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, daß Bundespräsident Joachim Gauck mit der Bezeichnung von NPD-Anhängern als "Spinner" seine Kompetenzen nicht überschritten habe. Auch würden die Schüler den Begriff "Spinner" nicht mit der NPD in Verbidnung bringen.

Künftig solle er sie aber auch noch "Trottel", "Pissnelken" und "Stinkstiefel" nennen dürfen, regten die Richter sinnigerweise an: "Aber auf so eine Idee würde die Arschkrampe von Freiheitsopfer ohne uns wohl niemals kommen."

Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf die künstlerische Freiheit des Wortes, welche besonderen Schutz genießt und gegenüber "Spinnern" geschützt werden müsse.