daß in Zukunft nur noch Hochschulen,
die über 800 Meter Meereshöhe liegen,
als Hochschulen bezeichnet werden dürfen.
Das Wort "hoch" bezieht sich hiermit
auf die geografische Lage eines Standortes.
Hochschulen, die unter 800 Meter Meereshöhe liegen,
werden nun dem geistigen Flachgau bzw. Niedergau zugerechnet.
Aufschüttungen in den Städten des geistigen Flachgaus bis zu 800 Metern
um als Hochschule zu gelten, sind strengstens verboten und
werden mit Bildungs- und Lehrverbot bis zu 100 Jahren bestraft.
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