Samstag, 1. April 2017

Neue Hochschulverordnung verfügt

Die Bundesbildungsministerin hat verfügt,


daß in Zukunft nur noch Hochschulen,

die über 800 Meter Meereshöhe liegen,

als Hochschulen bezeichnet werden dürfen.


Das Wort "hoch" bezieht sich hiermit

auf die geografische Lage eines Standortes.


Hochschulen, die unter 800 Meter Meereshöhe liegen,

werden nun dem geistigen Flachgau bzw. Niedergau zugerechnet.


Aufschüttungen in den Städten des geistigen Flachgaus bis zu 800 Metern

um als Hochschule zu gelten, sind strengstens verboten und

werden mit Bildungs- und Lehrverbot bis zu 100 Jahren bestraft.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.